„Regel 40“ bezieht sich auf die Zusatzbestimmung 3 zu Regel 40 der Olympischen Charta, in der die Bedingungen festgelegt sind, die bei der Verwendung von Bildern der Teilnehmer zu Werbezwecken während der Dauer der Spiele (für die Olympischen Spiele Milano Cortina 2026 vom 30. Januar 2026 bis zum 24. Februar 2026) einzuhalten sind:
„Athleten, Teamoffizielle und anderes Teampersonal, die an den Olympischen Spielen teilnehmen, können gemäß den vom IOC-Exekutivkomitee festgelegten Grundsätzen die Verwendung ihrer Person, ihres Namens, ihres Bildes oder ihrer sportlichen Leistungen für Werbezwecke während der Olympischen Spiele gestatten.“
Hinweis: Die Verwendung von olympischen Eigentumsrechten unterliegt jederzeit (auch außerhalb der Dauer der Olympischen Spiele) strengen Regeln. Weitere Informationen finden Sie unter: