Die nationalen Verbände sind Mitglieder der gemeinnützigen Organisation BOIK. Derzeit gibt es davon 81. Sie vertreten – im Regelfall – auch die Interessen der Landesfachverbände, in Belgien häufig die Ligen genannt. Grundsätzlich gelten die Dekrete über die Anerkennung und Subventionierung von Sportverbänden auf der Ebene der drei Gemeinschaften unseres Landes. Dies erklärt, warum sich aktuell fast alle Verbände aus zwei oder drei Landesfachverbänden – oder Ligen – zusammengesetzt sind, die auf regionaler Ebene organisiert sind.
Das Ergebnis ist, dass diese Verbände, obwohl sie ihre in den Dekreten geforderte Autonomie behalten, nach Sportarten in einem einzigen nationalen Sportverband zusammengefasst sind, der als einziger internationale Zuständigkeit hat.
Der BOIC besteht aus:
- Voll-/effektiven Mitgliedern
- Assoziierten Mitgliedern
Als effektive Mitglieder können zugelassen werden:
- nationale Sportverbände mit Rechtspersönlichkeit, die in ihren jeweiligen Sportdisziplinen einen bedeutenden Anteil der Gesamtzahl der Sportler in Belgien vertreten;
- andere nationale Verbände und Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit, die auf gemeinnütziger Basis im Bereich des Sports tätig sind und entweder die Interessen des Sports und/oder der Leibeserziehung fördern oder Dienstleistungen in diesen Bereichen erbringen.
Pro Sportdisziplin kann nur ein Verband als Vollmitglied des BOIC aufgenommen werden.
Vollmitglieder werden in vier Kategorien eingeteilt:
Kategorie 1:
Nationale Sportverbände, die internationalen Sportverbänden angeschlossen sind, welche Sportarten verwalten, die zum Programm der Olympischen Spiele gehören.
Kategorie 2:
Nationale Sportverbände, die internationalen Sportverbänden angeschlossen sind, die vom IOC anerkannt sind und Sportarten umfassen, die nicht zum Programm der Olympischen Spiele gehören, sowie andere nationale Sportverbände und nationale Vereinigungen und Gremien, die mehr als eine bestimmte Sportdisziplin verwalten.
Kategorie 3:
Belgische IOC-Mitglieder.
Kategorie 4:
Zwei Athleten, die an den Olympischen Sommer- oder Winterspielen teilgenommen haben. Sie werden vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der IOC-Athletenkommission bestätigt. Sie verlieren automatisch ihre Mitgliedschaft am Ende der zweiten Olympiade nach den letzten Olympischen Spielen, an denen sie teilgenommen haben.
Weitere Informationen finden Sie in der Satzung des BOIK. Verfügbar in Niederländisch oder Französisch.
Die Mitglieder des BOIK
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